Verbotene Hunderassen (inkl. Mischlinge)
- Hunde des Typs Pitbull
Der Aufenthalt von Hunden des Typs Pitbull (inkl. Mischlinge) ist für höchstens 90 Tage erlaubt, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt.
Bewilligungspflichtige Hunderasse: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
- American Staffordshire Terrier
- Boerbull
- Bull Terrier
- Cane Corso Italiano
- Doberman
- Argentine Dogo
- Dogo Canario
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Spanish
- Neapolitan Mastiff
- rottweiler
- Dogo Canario
- rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
- Tosa
Die Bewilligungspflicht gilt auch für Mischlinge und Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.